Immobilienrecht München

Immobilienrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl


Radlkoferstraße 2

81373 München
Telefon:

089 741185126
Email:

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Immobilienrecht, Maklerrecht und Mietrecht München


Wir sind eine auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München.

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Titelbild Immobilienrecht & Mietrecht München Rechtsanwalt Florian Pahl

Rechtsanwalt Florian Pahl

Immobilienrecht München


  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München.
  • Erstes und zweites bayerisches Juristisches Staatsexamen (mit Prädikat).
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Zirngiebel Langwieser und der Münchner Wirtschaftskanzlei Klamert & Partner im Bereich Immobilienrecht, Bau- und  Architektenrecht
  • Mitbegründer einer Gesellschaft im Bereich Immobilienentwicklung
  • Gründung der Kanzlei Pahl Rechtsanwälte in München mit der Spezialisierung Immobilienrecht/ Mietrecht.
  • Tätigkeit als Dozent in der juristischen Ausbildung.
  • Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2014



Rechtsanwalt Immobilienrecht München

Immobilienrecht Anwalt München | ausgewählte Themenfelder

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Mängelrechte

Welche Rechte haben Käufer einer Immobilie, wenn sich nach Übergabe ein bedeutender Mangel der Immobilie zeigt? Ein Feuchtigkeitsschaden oder Schimmel gehört zu den häufigsten Mängeln, die beim Immobilienkauf auftreten. In solchen Fällen kommt es oft zu Streitigkeiten darüber, ob der Verkäufer von dem festgestellten Feuchtigkeitsschaden Kenntnis hatte und ob er verpflichtet war, den Käufer darüber zu informieren. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

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WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es ein Gebäude und Grundstück in der Weise aufzuteilen, dass Eigentum an einzelnen Räumen entstehen kann. Jeder Miteigentümer ist Sondereigentümer eines Teileigentums (Wohnung, Gewerbe oder sonstiges Teileigentum) und hat gleichzeitig einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. 


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Immobilie im Alter

Die eigene Immobilie kann mit fortschreitendem Alter schnell vor Aufgaben stellen, die nicht mehr so leicht fallen, wie noch vor ein paar Jahren. Ebenso können sich die Bedürfnisse oder die finanziellen Verhältnisse der Bewohner verändern. Es stellt sich dann allzu oft die Frage welche Alternativen es zu einem herkömmlichen Verkauf der Immobilie gibt.

Als weitere Möglichkeiten sind hier u. a. die Vermietung der Immobilie ,

die Immobilienverrentung, und der Verkauf mit Eintragung eines Nießbrauchrechts zu nennen.



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Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geregelt sind. In Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks erfasst (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum). In Abteilung II des Grundbuchs sind alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, die nicht in Abteilung III eingetragen werden z. B. Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch. In Abteilung III des Grundbuchs sind mögliche Grundpfandrechte vermerkt, z. B. die Grundschuld oder die Hypothek.

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