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Immobilienrecht München wird eine optimale Beratung unserer Mandanten gewährleistet.
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Die Belange unserer Mandanten haben für uns höchste Priorität. Neben der juristischen Beratung und anwaltlichen Vertretung ist ein vertrauensvoller Umgang mit dem Mandanten für uns von größter Wichtigkeit
Gewärleistungsrechte beim Immobilienkauf✓
Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen✓
Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen✓
Rückforderung von Reservierungsgebühren✓
Prüfung von Immobilienkaufverträgen✓
Prüfung grundbuchrechtlicher
Belastungen✓
Prüfung der zum Objekt gehörenden Unterlagen✓
Unterstützug bei Kauf/Verkauf einer Immobilie✓
Darlegung und Vermeidung von Haftungsrisiken✓
Hinweispflichten des Verkäufers ✓
Übernahme der Kommunikation zwischen allen Beteiligten✓
Beratung und Gestaltung von Vertägen zum Thema Immobilientausch München✓
Tausch als Alternative zu Kauf und Verkauf einer Immobilie✓
Kein Vermarktungsrisko, Keine Zwischenfinanzierung erforderlich✓
Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen✓
Mieterhöhungen durchsetzen oder Abwehren✓
Kündigung außerordentlich oder ordentlich, Eigenbedarfskünigung✓
Räumungsklage✓
Absicherung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen✓
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung✓
Widerruf von Maklerverträgen | Rückforderung von Provisionszahlungen✓
Welche Rechte haben Käufer einer Immobilie, wenn sich nach Übergabe ein bedeutender Mangel der Immobilie zeigt? Ein Feuchtigkeitsschaden oder Schimmel gehört zu den häufigsten Mängeln, die beim Immobilienkauf auftreten. In solchen Fällen kommt es oft zu Streitigkeiten darüber, ob der Verkäufer von dem festgestellten Feuchtigkeitsschaden Kenntnis hatte und ob er verpflichtet war, den Käufer darüber zu informieren. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es ein Gebäude und Grundstück in der Weise aufzuteilen, dass Eigentum an einzelnen Räumen entstehen kann. Jeder Miteigentümer ist Sondereigentümer eines Teileigentums (Wohnung, Gewerbe oder sonstiges Teileigentum) und hat gleichzeitig einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Die eigene Immobilie kann mit fortschreitendem Alter schnell vor Aufgaben stellen, die nicht mehr so leicht fallen, wie noch vor ein paar Jahren. Ebenso können sich die Bedürfnisse oder die finanziellen Verhältnisse der Bewohner verändern. Es stellt sich dann allzu oft die Frage welche Alternativen es zu einem herkömmlichen Verkauf der Immobilie gibt.
Als weitere Möglichkeiten sind hier u. a. die Vermietung der Immobilie ,
die Immobilienverrentung, und der Verkauf mit Eintragung eines Nießbrauchrechts zu nennen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geregelt sind. In Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks erfasst (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamthandseigentum). In Abteilung II des Grundbuchs sind alle Lasten und Beschränkungen aufgeführt, die nicht in Abteilung III eingetragen werden z. B. Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch. In Abteilung III des Grundbuchs sind mögliche Grundpfandrechte vermerkt, z. B. die Grundschuld oder die Hypothek.
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